Neue Geflügelpest-Verordnung seit 18.10.2007
Nach wie vor besteht das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippevirus H5 N1 in die Geflügelbestände Deutschlands. Aus diesem Grund bleibt auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeordnete Stallpflicht nach der Geflügel-Aufstallungsverordnung in Restriktions- und Risikogebieten als Schutzmassnahme vor einer Ansteckung in Kraft.
Als Restriktionsgebiete gelten die Gebiete, in denen infizierte wild lebende Vögel gefunden worden sind. Weiterhin zählen auch so genannte Feuchtgebiete dazu, die Lebensräume, in denen sich Wildvögel sammeln sowie Gebiete mit erhöhten Nutztierbeständen.
Unter die Stallpflicht fallen folgende Geflügelarten: Hühner, Enten und Gänse, Trut-, Perl- und Rebhühner, aber auch Fasane, Laufvögel und Wachteln. Die Stallpflicht schreibt vor, die Tiere in einem geschlossenen Stall unterzubringen, in den keine Wildvögel eindringen können. Dazu gehört, dass das Dach und die Seitenwände gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sein müssen. Das Geflügel darf nur im Stall getränkt und gefüttert werden. Auf die Einhaltung der Stallpflicht wird ganz besonders während des Zugvogelfluges geachtet. Alle Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, das Futter und auch das Stroh für die Einstreu müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel nicht damit in Berührung kommen können und damit eine Ansteckungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
Die Ämter für Verbraucherschutz informieren im gesamten Bundesgebiet, in welchen Gebieten eine durchgehende Stallpflicht bzw. wo nur eine zeitlich befristete Stallpflicht besteht. Jeder Geflügelhalter kann eine Sondererlaubnis zur Freilandhaltung beim zuständigen Amt für Verbraucherschutz stellen. Nach einer entsprechenden Untersuchung durch die zuständigen Behörden kann eine Sondergenehmigung für die Freilandhaltung erteilt werden. Auch bei Freilandhaltung bleibt das Tränken und Füttern des Geflügels im Freien, wo Kontakt mit wildlebenden Vögeln möglich ist, untersagt.
Mit der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) wurden die vorangegangenen Geflügelpest-Verordnungen aufgehoben.
Die aktuelle offizielle Geflügelpest-Verordnung vom BMELV gibt es hier zum Download als PDF: Geflügelpest-Verordnung
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